organisatorisches

ordination dr. Beringer-Jäger


 

 

ORDINATIONSZEITEN

Montag / Dienstag / Mittwoch 12:30–17.30 Uhr

Donnerstag nur nach Vereinbarung

 

Für telefonische Terminvergaben sind wir während unserer Ordinationszeiten für Sie erreichbar.

Terminanfragen und Absagen  können wir aus organisatorischen Gründen auschließlich per Telefon entgegennehmen .

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können so ist die Stornierung bis 24 Stunden vorher kostenfrei -andernfalls müssen wir  einen Kostenersatz  für die Erstordination in Höhe von 190€ in Rechnung stellen

Bei zu kurzfistiger Absage oder Fernbleiben zu geplanten aufwendigen Operationendie länger als 1 Stunde dauern, müssen wir  eine Op-Stornogebühr in Höhe von 350€ verrechnen.

 

Zu ihrem Verständnis: Termine sind im Halbstundentakt ausschließlich exclusiv für Sie reserviert, bei Operationen auch im Stundentakt oder noch  länger – durch ihr Fernbleiben blockieren  Sie somit meine Arbeit um diesen Zeitfaktor.


Ich bin Wahlärztin – was bedeutet das für Sie?

 

Als Wahlärztin nehme ich mir ausreichend Zeit für Arzt -Patientengespräche und Untersuchungen 

 

Ich habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen,das bedeutet, dass wir nicht mit Ihrer E-Card abrechnen können

 

Honorare:

Erstordination

Im Rahmen der Erstordination wird immer, egal wegen welchem Problem Sie vorstellig werden eine genaueste Muttermalkontrolle /Auflichtmikroskopie und wenn notwendig auch computerunterstützte Auflichtmikroskopie durchgeführt.

Das Honorar für die Erstordination  beträgt 190€ und ist bar zu bezahlen.

 

Kontrolluntersuchung

Das Honorar für eine Kontrolluntersuchung (innerhalb von 3 Monaten nach der Erstordination) beträgt 100€.

 

Chirurgische Eingriffe

werden je nach Komplexität  des Eingriffs und Anzahl der zu entfernenden Tumore verrechnet.

Es ist daher ohne vorherige Begutachtung nicht möglich einen Fixpreis anzugeben.

Zur Orientierung das Honorar für die Entfernung eines Tumors  zb Muttermal beginnt ab 380€.

 

Kosmetische Leistungen

 Laserbehandlungen, Faltenbehandlungen, Peelings, Entfernung kosmetisch störender Hautgewächse sind private Leistungen deren Kosten  weder von der Krankenkasse noch von privaten Versicherungen übernommen werden!