Fachärztin für Haut und Geschlechtskrankheiten
Dr. Kerstin Beringer-Jäger
 

  Organisatorisches:

Meine Ordination ist Montag bis Freitag nach Voranmeldung für sie geöffnet . Meine Ordinationszeiten sind flexibel auf meine Patienten abgestimmt, Abendtermine täglich außer Freitags bis 20:00 möglich.

Für telefonische Terminvereinbarungen sind wir täglich zwischen 9:00-11:00 erreichbar, selten kann es aber auch innerhalb dieser Zeit wegen kollidierender Telefonanfragen zu eingeschränkter Erreichbarkeit kommen. Hinterlassen sie dann einfach Ihren Namen und Telefonnummer wir rufen Sie zurück! Bitte beachten sie das Terminanfragen per Email nicht täglich beantwortet werden können!!

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können ,so bitte ich um rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor Termin. Zu ihrem Verständnis: Termine sind im Halbstundentakt ausschließlich für Sie reserviert, bei Operationen auch im Stundentakt. Durch Ihr Nichterscheinen blockieren somit meine Arbeit um diesen Zeitfaktor !!

Ich bin Wahlärztin- was bedeutet das für Sie?

Als Wahlärztin nehme ich mir viel Zeit für meine Patienten – und Zeit ist leider keine Leistung im Sinne der Krankenkassen. Ich habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet, dass ich Untersuchungen und Behandlungen nicht auf E-Card durchführen kann, sondern diese sind von Ihnen als Patientin/Patient zunächst selbst privat und bar zu bezahlen. Mit der Honorarnote, die Sie von mir im Anschluss an die Ordination erhalten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz ansuchen. Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse refundiert dem Patienten beim Besuch eines Wahlarztes 80% (KFA: 100%) des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte (Wichtig: nicht des Gesamthonorars!!!).

Das Honorar für die Erstordination beträgt 100 € und ist bar zu bezahlen.

Im Rahmen der Erstordination wird immer, egal wegen welchem Problem Sie vorstellig werden eine genaueste Muttermalkontrolle /Auflichtmikroskopie und wenn notwendig auch computerunterstützte Auflichtmikroskopie durchgeführt.

Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung können Sie mit einer Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse rechnen. Diese beträgt meist zwischen 20 und 60 € bei der Erstordination. Falls Sie im selben Quartal bereits einen Kassendermatologen aufgesucht haben, zahlt die Kasse leider nichts zurück.

Das Honorar für eine Kontrolluntersuchung (innerhalb von 3 Monaten nach der Erstordination) beträgt 70 €. Auch hier können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung ansuchen. Sie erhalten dann 80% von der Summe zurück, die ein Kassenarzt für die erbrachten Leistungen bekommen hätte, erfahrungsgemäß zwischen 0(!) und 20€

Kosmetische Leistungen
wie  Faltenbehandlung, Peelings ,Laserenthaarung  sind private Leistungen, deren Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

 

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