|
Meine
Ordination
ist Montag bis Freitag nach Voranmeldung für sie geöffnet .
Meine
Ordinationszeiten sind flexibel
auf meine Patienten abgestimmt, Abendtermine täglich außer Freitags
bis 20:00 möglich.
Für telefonische Terminvereinbarungen
sind wir
täglich zwischen
9:00-11:00
erreichbar, selten kann es aber auch innerhalb dieser Zeit wegen
kollidierender Telefonanfragen zu eingeschränkter Erreichbarkeit
kommen. Hinterlassen sie dann einfach Ihren Namen und Telefonnummer
wir rufen Sie zurück!
Bitte beachten sie das Terminanfragen per Email
nicht täglich beantwortet werden können!!
Sollten Sie Ihren
vereinbarten Termin nicht einhalten können ,so bitte
ich um rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor Termin.
Zu ihrem Verständnis: Termine sind im Halbstundentakt
ausschließlich für Sie reserviert, bei Operationen auch im
Stundentakt. Durch Ihr Nichterscheinen blockieren somit meine
Arbeit um diesen Zeitfaktor !!
Ich bin
Wahlärztin- was bedeutet das für Sie?
Als
Wahlärztin
nehme ich
mir viel Zeit für meine Patienten – und Zeit ist leider keine
Leistung im Sinne der Krankenkassen.
Ich habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet, dass
ich Untersuchungen und Behandlungen nicht auf E-Card durchführen
kann, sondern diese sind von Ihnen als Patientin/Patient zunächst
selbst privat und bar zu bezahlen.
Mit der Honorarnote, die Sie von mir im Anschluss an die Ordination
erhalten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz
ansuchen. Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse refundiert dem Patienten beim
Besuch eines Wahlarztes 80%
(KFA: 100%) des Betrages, den ein
Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte (Wichtig: nicht
des Gesamthonorars!!!).
Das Honorar für die Erstordination beträgt 100 € und
ist bar zu bezahlen.
Im Rahmen der Erstordination wird immer, egal wegen
welchem Problem Sie vorstellig werden eine genaueste
Muttermalkontrolle /Auflichtmikroskopie und wenn notwendig auch
computerunterstützte Auflichtmikroskopie durchgeführt.
Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung können
Sie mit einer
Kostenrückerstattung durch Ihre
Krankenkasse rechnen. Diese beträgt meist zwischen 20
und 60 € bei der Erstordination. Falls Sie im selben Quartal bereits
einen Kassendermatologen aufgesucht haben, zahlt die Kasse leider
nichts zurück.
Das Honorar für eine Kontrolluntersuchung (innerhalb
von 3 Monaten nach der Erstordination) beträgt 70 €. Auch
hier können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung ansuchen.
Sie erhalten dann 80% von der Summe zurück, die ein Kassenarzt für
die erbrachten Leistungen bekommen hätte, erfahrungsgemäß zwischen
0(!) und 20€
Kosmetische Leistungen wie Faltenbehandlung, Peelings ,Laserenthaarung sind private
Leistungen, deren Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen
werden.
|